Reisegepäckversicherung nicht entbehrlich 

Pünktlich zur Osterreisewelle weist der Versicherer ELVIA darauf hin, dass eine Reisegepäckversicherung keineswegs entbehrlich ist. Urlauber werden häufiger mit Diebstahl oder Gepäckverlust konfrontiert, als viele glauben. Das beweist die in

Zusammenarbeit mit der Universität Lüneburg durchgeführte

repräsentative Studie "ELVIA Sicherheitsbarometer 2006". Jeder Vierte

der Befragten wurde im Urlaub schon einmal bestohlen. Und drei von

zehn Reisenden warteten am Gepäckband vergeblich auf ihren Koffer

oder bekamen ihn beschädigt zurück. Allein bei der ELVIA

Reisegepäck-Versicherung entfallen mehr als 80 Prozent aller

Schadenzahlungen auf gestohlenes oder beschädigtes Gepäck.



Für beschädigte oder gestohlene Koffer kommen laut ELVIA grundsätzlich drei Ansprechpartner in Betracht: das Beförderungsunternehmen, die Hausratversicherung oder die Reisegepäck-Versicherung. Gerade beim Vergleich Hausrat- und Reisegepäck-Versicherung gilt

es, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren, so die ELVIA. Denn die

Hausratversicherung unterliegt auf Reisen starken Einschränkungen und

bietet daher nur lückenhaften Schutz. Da die Hausratversicherung

lediglich Raub und Einbruchdiebstahl abdeckt, stehen Urlauber ohne

spezielle Reisegepäck-Versicherung im Schadenfall häufig im Regen.



"Raub und Einbruch - also Schäden mit Gewaltanwendung machten im

vergangenen Jahr nicht einmal zehn Prozent der Schadenzahlungen bei

uns aus. Dagegen entfielen mehr als 60 Prozent aller Zahlungen auf

einfachen Diebstahl oder den Verlust bzw. die Beschädigung von Gepäck

während des Transports," weiß Klaus Weege, Gruppenleiter Reisegepäck

bei ELVIA. Laut ELVIA leistet eine Reisegepäck-Versicherung auch bei Trick- oder Taschendiebstahl.

Darüber hinaus sind die Entschädigungssummen bei der

Hausratversicherung begrenzt. Meist werden bis maximal zehn Prozent

der Versicherungssumme unter Berücksichtigung von

Höchstentschädigungsgrenzen angeboten. Die Reisegepäck-Versicherung

kann individuell entsprechend des Gepäckwertes abgeschlossen werden

und reguliert somit im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.



Was viele nicht wissen: Manche Hausratversicherungen bieten nur

einen europaweiten Schutz. Das gilt besonders für ältere Verträge und

solche aus DDR-Zeiten, die nicht umgestellt wurden. Damit wären nicht

einmal Reisen auf die Kanarischen Inseln versichert.



Für Gepäck, das beim Flug verloren geht oder beschädigt wird, muss

zunächst das Beförderungsunternehmen aufkommen. Die Haftung der

Airline für die Zerstörung, den Verlust und die Beschädigung von

Reisegepäck ist jedoch bis zu einem Höchstbetrag von circa 1.200 Euro

beschränkt, auch wenn der Inhalt mehr wert war. Eine

Reisegepäck-Versicherung erstattet hingegen Schäden entsprechend der

Versicherungssumme ohne einen Selbstbehalt mit dem vollen Zeitwert

und beschränkt sich zudem nicht auf den Haftungszeitraum zwischen

Check-In und Gepäckausgabe. Der Zeitwert wird übrigens ausgehend vom

Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen unter Berücksichtigung

des Alters und der Abnutzung ermittelt. Bei seltenen Gegenständen

liegt er unter Umständen sogar über dem Neuwert.

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