Im Hinblick auf die Waldbrände in einigen Urlaubsregionen in Südeuropa weist die ELVIA Reiseversicherung darauf hin, dass Feuer als höhere Gewalt zu den versicherten Ereignissen bei einer
Reisegepäck-Versicherung zählt und in diesem Fall der entstandene
Schaden ersetzt wird. Zum Gepäck zählt neben Koffern mit Kleidung
etc. z.B. auch ein Zelt mit Campingzubehör.
Wer hingegen keine Reisegepäck-Versicherung abgeschlossen und auf
seine Hausratversicherung gebaut hatte, läuft Gefahr, auf dem
entstandenen Schaden sitzen zu bleiben. Hier kommt es auf den
abgeschlossenen Versicherungsvertrag an, so die ELVIA. Handelt es sich dabei lediglich um eine Basisversicherung für Hausrat, so greift diese auf
Reisen nicht.