Reiseimpfungen auf Versichertenkarte 

Ab 1. Dezember können Versicherte der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH in Schleswig-Holstein

Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub und die Malariaprophylaxe direkt über die Versichertenkarte in Anspruch nehmen. Die KKH und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein haben hierzu eine Vereinbarung geschlossen. Der Vertrag gilt für Impfungen gegen

Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut,

Meningokokken und Frühsommermeningoenzephalitis - FSME

(Zecken-Hirnhautentzündung). Zusätzlich schließt die Vereinbarung der

Kaufmännischen mit der KV auch die Malariaprophylaxe mit ein.



Der wachsende internationale Reiseverkehr lässt reisebedingte

Gesundheitsrisiken generell ansteigen. "Mit dem Vertrag ist es für

unsere Versicherten jetzt noch einfacher, die notwendigen

Schutzimpfungen vor einem Auslandsaufenthalt in Anspruch zu nehmen",

hebt KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit hervor.



Die KKH hat im Mai 2007 mit einer vom Bundesversicherungsamt genehmigten Satzungsänderung den Weg dafür frei gemacht, Reiseimpfungen als Präventionsmaßnahme zu

erstatten.

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