Ab 1. Dezember können Versicherte der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH in Schleswig-Holstein
Schutzimpfungen für den Auslandsurlaub und die Malariaprophylaxe direkt über die Versichertenkarte in Anspruch nehmen. Die KKH und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein haben hierzu eine Vereinbarung geschlossen. Der Vertrag gilt für Impfungen gegen
Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut,
Meningokokken und Frühsommermeningoenzephalitis - FSME
(Zecken-Hirnhautentzündung). Zusätzlich schließt die Vereinbarung der
Kaufmännischen mit der KV auch die Malariaprophylaxe mit ein.
Der wachsende internationale Reiseverkehr lässt reisebedingte
Gesundheitsrisiken generell ansteigen. "Mit dem Vertrag ist es für
unsere Versicherten jetzt noch einfacher, die notwendigen
Schutzimpfungen vor einem Auslandsaufenthalt in Anspruch zu nehmen",
hebt KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit hervor.
Die KKH hat im Mai 2007 mit einer vom Bundesversicherungsamt genehmigten Satzungsänderung den Weg dafür frei gemacht, Reiseimpfungen als Präventionsmaßnahme zu
erstatten.