Wer seine Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR noch nicht für sein Rentenversicherungskonto geklärt hat, sollte dies nun tun. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund laufen die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von DDR-Betrieben ab.
Das Versicherungskonto muss vollständig sein um eine umfassende Rentenberechnung zu gewährleisten. Deshalb müssen alle Beschäftigungszeiten nachgewiesen werden. Von den Aufbewahrungsfristen sind nun die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974 betroffen. Falls sie Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben und diese noch nicht geklärt haben, sollten sie dies nun tun.
Die Deutschen Rentenversicherung Bund bietet die Unterlagen zur Kontoklärung auf ihrer Webseite zum Download an. Sie sind außerdem in den Beratungsstellen erhältlich.
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