Die vom Bundeskabinett beschlossene Rente mit 67 könnte nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung vor allem Frauen, Arbeitslose und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen benachteiligen. Einem Bericht des Handelsblattes zufolge kritisierte der Präsident der Rentenversicherung, Herbert Rische, vor allem die geplante Ausnahmeregelung für langjährig Versicherte.
Nach dieser Regelung können Personen, die 45 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben, auch zukünftig mit 65 in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. "Da Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht auf das Kriterium der 45 Pflichtbeitragsjahre angerechnet werden sollen, können künftig praktisch nur Versicherte diese Sonderregelung in Anspruch nehmen, die im Verlaufe ihres Erwerbslebens nie oder höchstens für sehr kurze Zeit von Arbeitslosigkeit betroffen waren", so Rische.
Neben den Arbeitslosen können auch Versicherte, die wegen einer gesundheitlichen Einschränkung bereits vor dem 65. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beziehen, nicht von der Regelung profitieren. Darüber hinaus würden Frauen die Ausnahmeregelung im Gegensatz zu Männern nur sehr selten in Anspruch nehmen können. Zahlen aus dem Jahr 2004 würden belegen, dass zwar 27 Prozent aller Männer aber nur vier Prozent aller Frauen 45 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hätten.
Neben den potenziellen Benachteiligungen soll die Ausnahmeregelung auch dafür verantwortlich sein, dass der Einspareffekt durch die Rente mit 67 nicht so hoch ausfällt wie ursprünglich angenommen. Nach derzeitiger Rechtslage würde der Beitrag zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 auf 23 Prozent steigen, so die neue Vorstandvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Annelie Buntenbach. Unter Berücksichtigung des vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs werden es nach derzeitigem Stand immerhin noch 21,9 Prozent sein.
Der Entwurf muss nun das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. In der nächsten Woche wird die erste Lesung im Bundestag stattfinden.
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