Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf zur Rentenerhöhung zum 1. Juli 2007 zugestimmt. Die Renten werden somit erstmals nach mehreren Jahren wieder steigen. Mit dem Beschluss der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung durch das Bundeskabinett werden nach Zustimmung des Bundesrats die gesetzlichen Altersbezüge zur Mitte des Jahres um 0,54 Prozent angehoben - in Ost wie in West, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit.
Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung beträgt 0,98 Prozent in den alten und 0,4 Prozent in den neuen Bundesländern. Allerdings haben sich 2006 Mehrbelastungen bei den Aufwendungen für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ("Riester-Rente") ergeben, die bei der Rentenwertbestimmung mit 0,5 Prozent auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen werden. Daneben wird bei der Anpassung der Renten seit 2005 mit dem Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und Beitragszahlern berücksichtigt.
In diesem Jahr machen sich die Reformen der vergangenen Jahre, die zu einem Wachstum der Wirtschaft und zu einer steigenden Zahl von Beschäftigten geführt haben, bemerkbar. Aufgrund dieser positiven Entwicklung wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor mit knapp plus 0,2 Prozent anpassungssteigernd, so das BMAS.
Die Veränderung der aktuellen Rentenwerte hat auch Auswirkungen auf andere Größen und Bereiche der Sozialversicherung. So werden im Rahmen der vom Kabinett gebilligten Verordnung auch Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte angepasst, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt sowie der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2007 anzupassenden Geldleistungen festgelegt.