Rentenkürzungen sind ab sofort per Gesetz verboten. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Die neue Regelung soll in Zeiten sinkender Löhne verhindern, dass die Renten mit sinken. Bisher sind die Renten an die Einkommensentwicklung gebunden.
Im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise waren Befürchtungen laut geworden, es könne zu Kürzung der Renten kommen, wenn auch die Arbeitseinkommen krisenbedingt sinken. Um die dadurch entstehenden Finanzlücken im Rentensystem auszugleichen, sollen die Renten bei wieder steigenden Einkommen weniger schnell angepasst werden als üblich.
FDP: Generationengerechtigkeit wird ad acta gelegt
Mit der Rentenschutzklausel will die Bundesregierung Rentenkürzungen abwenden und das Vertrauen in die Renten stärken. Ob das gelungen ist, bezweifeln viele Kritiker. In der Sitzung des Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am vergangenen Mittwoch übten Vertreter aller Oppositionsparteien heftige Kritik an der Klausel.
Vor allem die Vertreter der Grünen und der FDP bezweifeln, dass eine verzögerte Anpassung der Rentenanhebungen nach der Krise ausreicht, um die entstandenen Finanzierungslöcher zu schließen. Sie befürchten, dass die neue Schutzklausel für die Beitragszahler die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in dir Höhe treibt. "Das Thema Generationengerechtigkeit wird ad acta gelegt", stellten die Liberalen fest.
"Welt Online" zitiert den Freiburger Experten Bernd Raffelhüschen mit den Worten: "Dieses Gesetz ist aus rentensystematischer Sicht schlichter Unfug und eine eklatante Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes."