Rentenversicherung: Absicherung bei Arbeitslosigkeit 

Auch während der Zeit einer Arbeitslosigkeit werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit 80 Prozent der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge. Diese Beiträge werden dem Rentenkonto des Versicherten gutgeschrieben. Für ein Jahr Arbeitslosigkeit erwirbt der Durchschnittsverdiener (2009: 30.879 Euro Jahresverdienst) derzeit einen monatlichen Rentenanspruch von rund 21,25 Euro in den alten Bundesländern und 18,67 Euro in den neuen Bundesländern. Bei vollem Verdienst wären es zum Vergleich 26,56 Euro in den alten Bundesländern und 23,34 Euro in den neuen Bundesländern. Arbeitslosengeld I kann für höchstens 24 Monate gezahlt werden.

Bei längerer Arbeitslosigkeit erhalten die Betroffenen Arbeitslosengeld II. Hierfür wird ein einheitlicher Beitrag von 40,80 Euro je Monat an die Rentenversicherung gezahlt. Die Rente steigt später für jedes Jahr mit Arbeitslosengeld II nur um 2,17 Euro in den alten und neuen Bundesländern.

Fragen rund um das Thema "Arbeitslos - was muss ich beachten?" beantworten die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter 080010004800.

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