Eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen. Im schlimmsten
Fall ist man so stark gehandicapt, dass man nicht mehr arbeiten kann.
Für solche Fälle bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund eine
Wiedereingliederung an, die den Betroffenen schnell wieder ins
Arbeitsleben bringen soll. Die Rehabilitations-Maßnahmen haben ein
breites Spektrum.
"Bei den Möglichkeiten ist sicherlich zuerst die medizinische
Rehabilitation, die in erster Linie noch stationär, aber zunehmend
auch ambulant in ausgewählten Kliniken durchgeführt wird, zu nennen.
Besondere medizinische Maßnahmen gibt es zum Beispiel für Herz- und
Krebs-Patienten, aber auch für Drogenabhängige oder zum Beispiel für
Kinder. Es gibt darüber hinaus auch die berufsfördernden Maßnahmen
zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie wir sie nennen, diese schließen
sich oftmals an eine medizinische Rehabilitation an", erklärt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Kosten für eine Rehabilitations-Maßnahme trägt der jeweils
zuständige Leistungsträger. Voraussetzung ist, dass vorher ein Antrag
gestellt wird und der Betroffene auch zum berechtigten Personenkreis
gehört.
Laut Ulrich Theil werden auch Kosten für Unterkunft
und Verpflegung, Reisekosten sowie weitere Hilfen in Einzelfällen gewährt. In der Regel müssten die Patienten einen
Eigenanteil dazu zahlen, der sich nach dem jeweiligen Einkommen und
nach der Art der Rehabilitation richtet, so Theil weiter.
In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es
besondere Servicestellen für Rehabilitation, aber auch die Auskunfts-
und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten
selbstverständlich ihre Hilfe an. Dahin kann sich jeder wenden, der
nach einer Krankheit oder einem Unfall Hilfe braucht, um in das
Arbeitsleben zurückzukehren. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund werden unter der Servicenummer 0700-73-42-73-78 und unter der allgemeinen kostenfreien Hotline 0800-1000-4800 Informationen angeboten.