Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt künftig
die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern. Bisher
wurde diese Aufgabe von der Künstlersozialkasse wahrgenommen.
Grundlage für die Aufgabenerweiterung der Deutschen
Rentenversicherung sind Änderungen im
Künstlersozialversicherungsgesetz. Deren Ziel ist eine möglichst
vollständige Erfassung und Überprüfung aller abgabepflichtigen
Unternehmen im Bereich der Künstlersozialversicherung. Durch die
Neuregelung soll eine höhere Abgabegerechtigkeit erreicht werden. Sie
ist am 15. Juni 2007 in Kraft getreten.
Die rund 3.600 Mitarbeiter des Betriebsprüfdienstes der Deutschen
Rentenversicherung prüfen bereits heute die ordnungsgemäße Zahlung
der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber. Diese Prüfung
erfolgt in einem vierjährigen Turnus. Die Deutsche Rentenversicherung
prüft nun zusätzlich, ob und in welcher Höhe Abgabepflicht nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.
Die Deutsche Rentenversicherung wird neben der Betriebsprüfung vor
Ort Arbeitgeber ab Mitte des Jahres in einer Anschreibeaktion auf die
Anmelde- und Beitragspflichten nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz ansprechen. Die Künstlersozialkasse bleibt weiterhin zuständig für die Prüfung
der Künstlersozialabgabe bei Unternehmen ohne Beschäftigte und bei
Ausgleichsvereinigungen. Sie behält auch ihre Funktion als
Einzugsstelle für die Künstlersozialabgabe. Sämtliche Zahlungen sind
daher weiterhin ausschließlich an die Künstlersozialkasse zu leisten.
Die Künstlersozialabgabe beträgt zurzeit 5,1 Prozent der an
selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.