Immer mehr Menschen nutzen die Riester-Rente für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die vollständige Förderung vom Staat gibt es jedoch nur, wenn auch der Mindestbeitrag eingezahlt wird. Der Bundesverband Deutscher Banken (BDB) weist darauf hin, dass Riester-Sparer ihre Einzahlungen für das laufende Jahr entsprechend anpassen sollten, da sich die Mindestsätze geänderte haben.
Um in den vollen Genuss der angehobenen Zulagen zu kommen, muss jeder berechtigte Vorsorgesparer, der einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser betrug bisher zwei Prozent der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einnahmen. In diesem Jahr steigt er auf drei Prozent der Einnahmen. Wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, sollte darauf achten, dass nun auch ein höherer Mindesteigenbeitrag zur Anwendung kommt.
Wird der Mindesteigenbeitrag nur teilweise geleistet, dann werden die Zulagen entsprechend dem Verhältnis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag gekürzt. Wer beispielsweise nur 60 Prozent des Mindesteigenbeitrags zahlt, erhält auch nur 60 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulage. Wer drei Prozent seines letzten Jahresbrutto einzahlt, bekommt für 2006 und 2007 eine Grundzulage von 114 Euro (vorher 76 Euro) und die Kinderzulage für jedes Kind von 138 Euro (vorher 92 Euro) pro Jahr.