Riester-Rente schützt nicht vor Altersarmut 

Millionen zukünftiger Rentner laufen Gefahr, trotz Riester-Rente im Alter keinen Euro zusätzlich in der Tasche zu haben. Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR auf Grundlage interner Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (RV).

Die RV hatte berechnet, dass selbst ein Durchschnittsverdiener, der 32 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, im Jahr 2030 voraussichtlich keinen Nutzen von Riester haben wird. Das Fazit des internen Papiers: "Je weniger Beitragsjahre ein Versicherter hat und je geringer in dieser Zeit seine Beiträge sind, desto weniger lohnt sich Riester."

Schuld daran ist erstens das seit Jahren sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein weiterer Punkt, der nur den wenigsten Menschen bekannt ist: und eine gesetzliche Regelung, die bislang selbst Experten kaum bekannt ist: Die Riester-Ersparnis wird auf die Grundsicherung angerechnet. Diese wird dann genau um den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt. Grundsicherung bekommen Menschen im Rentenalter, deren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht – eine "Sozialhilfe im Alter".

Davon sind aber aufgrund der sinkenden Rentenleistungen immer mehr Menschen betroffen. Der Renten-Experte und langjährige Regierungsberater Winfried Schmähl erklärte gegenüber MONITOR, die Entwertung der Riester-Ersparnisse treffe keineswegs nur heutige Hartz-IV-Empfänger. "Millionen" müssten damit rechnen, "dass sich ihre Riester-Förderung gewissermaßen in Luft auflöst". Vor diesem Hintergrund forderte der Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup eine Änderung der Gesetzeslage. Wer jahrzehntelang in eine Riester-Rente einzahle, müsse das Geld später tatsächlich zusätzlich in der Tasche haben.

Stichproben von MONITOR ergaben zudem, dass Banken, Sparkassen und Versicherungen die Versicherten über diesen Sachverhalt nicht aufklärten – noch nicht einmal auf Nachfrage. Die BW Bank (Landesbank Baden Württemberg) rechtfertigte dies gegenüber dem ARD-Magazin damit, "Beratungen zur Gesamtthematik, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 1 und 2, Grundsicherung" seien ihr "per Gesetz nicht erlaubt". Den "allgemeinen Hinweis zu Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Grundsicherung" wolle man aber "zukünftig deutlicher herausstellen".

MONITOR wird heute Abend um 21.45 Uhr in der ARD ausgestrahlt.

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