Der Einkommensanteil, den Riester-Sparer mindestens in ihre private Altersvorsorge einzahlen müssen, steigt. Deshalb rät der Bankenverband den Sparern, zum Jahreswechsel zu überprüfen, ob sie diesen Betrag erreichen.
Wer einen so genannten Riester-Vertrag abgeschlossen hat, zahlt monatlich in eine zusätzliche Altersversorgung ein und bekommt dazu staatliche Zulagen. Den Höchstbetrag bekommt 2008 aber nur, wer mindestens vier Prozent seiner sozialversicherungspflichtigen Einnahmen in den Vertrag einzahlt. Messlatte sind die Einnahmen des Vorjahres. In diesem Jahr hatte der Mindestanteil noch bei drei Prozent gelegen.
Ab 2008 gilt die höchste Förderstufe: Die Grundzulage wird dann von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage für jedes Kind von bisher 138 Euro auf 185 Euro pro Jahr erhöht. Um diesen Höchstsatz zu bekommen, muss man besagte vier Prozent einzahlen. Wer weniger für den Rentenvertrag aufbringt, bekommt die Zulagen entsprechend dem Verhältnis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag gekürzt. Das bedeutet: Wer zum Beispiel nur 75 Prozent des Mindesteigenbeitrags zahlt, erhält auch nur 75 Prozent der ihm oder ihr zustehenden staatlichen Zulagen.