Der Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsrechtes, der unter anderem einen garantierten Rückkaufswert für Lebensversicherungen vorsieht, stößt in der internationalen Versicherungsbranche auf Kritik. Wie das Handelsblatt berichtet, wirft der Vorstandschef des britischen Lebensversicherers Standard Life der großen Koalition vor, das geplante Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verstoße gegen geltendes europäisches Recht.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zum garantierten Rückkaufswert von Lebensversicherungen benachteilige ausländische Anbieter und greife unzulässig in die Gestaltung des Produkts Lebensversicherung ein, lauten die Vorwürfe. Viele Kunden entschieden sich bewusst für eine Police ohne garantierten Rückkaufswert, weil sie im Gegenzug mit höheren Renditen rechnen könnten.
Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist die Summe, die Versicherte ausgezahlt bekommen, wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Dieser darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Mindestsumme nicht unterschreiten.
Es wird nun von der Europäischen Kommission erwartet, die Zulässigkeit des Gesetzes zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Die Interessengemeinschaft ausländischer Versicherungen Ailo ließ ein Gutachten erstellen, welches zu dem Schluss kommt, der deutsche Gesetzgeber müsse wegen „legislativen Unrechts“ mit Schadensersatzforderungen rechnen, sollte er den entsprechenden Passus im neuen Gesetz nicht ändern.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte: „Wir prüfen die Vorwürfe, aber es gibt noch keine abschließende Bewertung.“ Das neue Gesetz soll Anfang 2008 in Kraft treten.