Angesichts stetig steigender Kosten für das Auto wächst in Deutschland die Zahl der Car-Sharing-Nutzer - allein zwischen 1997 und 2004 von 19.000 auf knapp 70.000. Daher empfiehlt der AXA Konzern denjenigen, die ihr Auto mit anderen teilen, dafür zu sorgen, dass der eigene Schadenfreiheitsrabatt nicht verloren geht.
Der Schadenfreiheitsrabatt sorgt dafür, dass der Autofahrer für jedes unfallfreie Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird. So muss er mit der Zeit immer weniger für seine Autoversicherung zahlen. Hatte der Fahrer vor der Car-Sharing-Zeit ein Auto auf seinen Namen versichert, verfällt seine Einstufung in eine Schadenfreiheits-Klasse nicht gleich. "Wir tasten die Einstufung sieben Jahre lang nicht an", erklärt Andreas Tiedtke, bei AXA verantwortlich für die Kraftfahrtversicherungen.
So können Firmen mit langjährig unfallfreien Fahrern am Versicherungsbeitrag sparen. Denn für den Firmenwagen eines Mitarbeiters können Unternehmen dessen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt verwenden. Wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, kann er den Rabatt wieder mitnehmen.
Auch wer das erste Mal ein Auto auf seinen Namen versichert, kann von Sonderkonditionen profitieren. Üblicherweise steigt der Fahrer in die Schadenfreiheitsklasse 0 ein. Ist man aber zum Beispiel schon drei Jahre unfallfrei gefahren oder meldet einen Zweitwagen an, gibt es oft bessere Konditionen. Schadenfreiheitsrabatte können in bestimmten Fällen auch auf andere Personen übertragen werden - zum Beispiel wenn die betreffenden Personen in einem Haushalt leben oder Verwandte ersten Grades sind.
Baut man trotz aller Vorsicht doch ein Unfall, kommt es zu einer Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Bei kleineren Sachschäden lohnt es sich unter Umständen, den Schaden selbst zu bezahlen und so eine Rückstufung zu vermeiden. Die Versicherung kann die Schwelle berechnen, bis zu der es sich lohnt, den Schaden selbst
zu regulieren.