Künftig sollen Gesundheitsfonds zu verhindern. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD).
Daher plant die Bundesregierung, dass künftig das Bundesversicherungsamt auch Kassen überprüft und bestraft, die sonst unter Landesaufsicht stehen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich kürzlich eine Arbeitsgruppe der Koalition, so die Informationen der FTD.
Der Gesundheitsfonds sieht vor, dass für einige schwere Krankheitsbilder den Krankenlassen Zuschläge gezahlt werden. Insgesamt 80 Krankheiten umfasst die Liste, für die Boni vorgesehen sind. Manche Krankenkassen verleitete dies dazu, die Ärzte zu animieren, die gelisteten Krankheiten möglichst oft in ihre Diagnose zu schreiben. Eine depressive Verstimmung wurde in den Unterlagen zum Beispiel zu einer Depression.
Der Gesetzentwurf soll diese Lücke jetzt schließen und verhindern, dass die Krankenkassen sich Bonuszahlungen erschwindeln. Wird vom Bundesversicherungsamt ein auffälliger Anstieg der zuzahlungsberechtigten Krankheiten festgestellt, ist das Amt in Zukunft berechtigt, die einzelnen Abrechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls einzelne anonymisierte Arztpraxen zu durchleuchten. Sollten keine glaubwürdigen Gründe für den Anstieg der Erkrankungen zu finden sein, sind die Kontrolleure berechtigt, den verdächtigen Kassen die Gelder aus dem Fonds zu kürzen.
Die Kassen können prinzipiell gegen diese Kürzung klagen, die Prozesse können sich aber über Jahre hinweg ziehen. Da in der Zeit die Gelder fehlen, wird auf eine abschreckende Wirkung gehofft.
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