Autofahrern steht Schadenersatz zu, wenn ihr Auto durch Schlaglöcher beschädigt wird. Darin erinnert der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC). Damit bezieht er sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Halle (Az: 4 O 774/11).
In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs war. Durch ein Schlagloch wurde das Auto beschädigt. Die Autobahnmeisterei kannte den Zustand der Straße.
Das Gericht entschied, dass das zuständige Bundesland nicht ausreichend reagiert habe. Es fehlte ein Warnschild. Das Bundesland habe die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Somit muss es für den Schaden aufkommen.
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