Gesetzlich versicherte Selbstständige haben wieder Anspruch auf Krankentagegeld ab der siebten Krankheitswoche. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu. Wie das "Handelsblatt" in seiner Onlineausgabe berichtet, wird damit eine schwerwiegende Lücke im Risikoschutz Selbstständiger geschlossen.
Lücke von sechs Wochen bleibt
Allerdings wird das gesetzliche Krankengeld nicht ab dem ersten Krankheitstag gezahlt, sondern wie bei privat versicherte Selbstständige und Freiberufler gilt die Regelung nicht.
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