Ab August können Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, wieder Krankengeld beziehen. Allerdings muss sich der Versicherte selbst darum kümmern, sonst besteht die Gefahr, dass er gar kein Krankengeld erhält. Die Betroffenen haben drei Möglichkeiten, sich ihr Krankengeld zu sichern, informiert der Bund der Versicherten (BdV).
Freiwillig in der GKV Versicherte können wieder den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent bezahlen. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten sie ab dem 43. Tag Krankengeld.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich zum ermäßigten Beitragssatz von aktuell 14,3 Prozent zu versichern. Dazu sollte man ergänzend einen Wahltarif abschließen. Mit dieser Kombination kann man ein früheres oder höheres Krankengeld erzielen.
Der Selbstständige kann sich für eine private Krankentagegeldversicherung entscheiden. Allerdings verlangen die Versicherer je nach Alter und Gesundheitszustand unterschiedlich hohe Prämien.
Problematisch wird es für jene, die sich bereits für eine private Krankentagegeldversicherung entschieden haben und jetzt ihr Krankengeld wieder über die Krankenkasse beziehen wollen. Unter Umständen kann die Police nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Der BdV ist der Auffassung, dass die Versicherer in diesem Fall kulant sein und die Verträge zeitnah auflösen sollten.
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