Sonderopfer für Pflegeversicherung verfassungswidrig? 

Der Plan der Großen Koalition, den Privaten Pflegeversicherungen mehrere hundert Millionen Euro zugunsten des

gesetzlichen Systems abzuverlangen, ist vermutlich verfassungswidrig.

Wie die Wochenzeitung DIE ZEIT berichtet, liegt eine entsprechende Expertise des

Bundesinnenministeriums seit dem Wochenende im zuständigen

Bundesgesundheitsministerium vor.



Union und SPD hatten schon während der Koalitionsverhandlungen

vereinbart, dass die privaten Versicherungen einen finanziellen

Ausgleich zahlen sollten, weil sie im Schnitt deutlich jüngere und

gesündere Mitglieder und deswegen geringere Kosten haben als die

gesetzlichen Kassen. Zuletzt waren Zahlungen zwischen 500 und 900

Millionen Euro im Gespräch. Vor allem SPD-Politiker hatten die Abgabe

gefordert. Gegen diesen Plan äußerte nun das Innenministerium

verfassungsrechtliche Bedenken, so die ZEIT.

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