Jedes Jahr platzen in Deutschland mehr als eine Million Leitungswasserrohre. Besonders wenn - wie derzeit - Tauwetter nach Minusgraden einsetzt, können gefrorene Heizungs- oder Trinkwasserleitungen beim Auftauen platzen und immense Schäden in der Wohnung oder im Haus verursachen. Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann den Schaden bei seinem Versicherer geltend machen.
2009 zahlten Versicherer 2,4 Milliarden Euro für Leitungswasserschäden
"Allein 2009 zahlten die Versicherer ihren Kunden hierfür mehr als 2,4 Milliarden Euro", sagt Jörg von Fürstenwerth vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Richtig teuer wird es, wenn das aufgetaute Wasser aus den Leitungen in die Wohnung fließt und den Hausrat durchnässt.
Damit die Räume wieder benutzt werden können, empfiehlt der GDV, die Wasserleitung abzusperren. Zudem sollte die Stromzufuhr unterbrochen werden und keine elektrischen Geräte in Betrieb genommen werden. Dann sollte man umgehend den Schaden seiner Versicherung melden und die Schäden möglichst mit Fotos dokumentieren. Mieter sollten auch den Vermieter informieren.
Folgeschäden bei der Einrichtung vermeiden
Folgenschäden lassen sich vermeiden, wenn man seine Einrichtung vor der Feuchtigkeit schützt. Dazu sollte man nach Möglichkeit die Heizung aufdrehen und die Einrichtung sichern.
Foto: © Hans-Jürgen Spengemann/PIXELIO
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