Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto selbst beschädigt, muss die Teilkasko diesen Schaden ersetzen, da der Schaden aus dem Diebstahl resultiert. Das entschied das Amtsgericht München (Az. 223 C 6889/09).
Im August 2008 wurde einem Versicherungsnehmer eine Jacke aus dem Auto gestohlen. Dabei wurde das Verdeck des Fiatcabriolets aufgeschlitzt und es enstand ein Schaden in Höhe von 832 Euro. Nach Abzug der Selbstbeteiligung verlangte der Cabriofahrer 682 Euro von seiner Kfz-Versicherung. Diese weigerte sich zunächst zu zahlen. Schäden am Kraftfahrzeug, die bei Diebstahl von nicht versichertem Gepäck entstünden, seien nach Auffassung der Versicherung nicht mitversichert.
Entstandene Schäden am Kfz durch Diebstahl aus Auto versichert
Das Amtsgericht widersprach dieser Auffassung und verurteilte die Kfz-Versicherung zur Zahlung von Schadenersatz. Nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen seien von der Teilkaskoversicherung solche Schädigungen am Fahrzeuges versichert, die durch Diebstahl herbeigeführt werden. Der Vertrag gibt jedoch nicht her, dass die Versicherung nur greife, wenn der Schaden durch den Diebstahl des Fahrzeugs verursacht worden ist.
Schäden durch Vadalismus übernimmt Teilkasko nicht
Anders sei die Sache bei Vandalismus, urteilte die zuständige Richterin. Schäden, die durch Mut- und Böswilligkeit entstünden, deckt die Teilkasko nicht. Nur eine Vollkasko übernimmt auch Vandalismusschäden.
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