Tipps zur Rente im Ausland 

Viele Rentner erfüllen sich im Ruhestand einen Traum und genießen ihre Rente im Ausland. Ob Gardasee oder Gelsenkirchen, Malediven oder Mannheim, für die Rentenversicherung spielt das in der Regel keine Rolle. Doch es gibt auch Ausnahmen, die man kennen sollte, bevor man sich im Ausland zur Ruhe setzt.

Die Renten der Deutschen Rentenversicherung werden grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, hängt aber auch davon ab, ob der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend oder aber dauerhaft ist. Bei einer dauerhaften Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland kann der Rentenanspruch oder die Höhe der Rente unter Umständen eingeschränkt werden.



Insbesondere eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann eingeschränkt gezahlt werden, wenn diese Rente nicht nur wegen des schlechten Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch wegen der fehlenden Teilzeit-Arbeitsmöglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Im Übrigen hängt die Höhe einer Rente bei Auslandsaufenthalten von den Beitragszeiten, der Staatsangehörigkeit und eventuell auch von dem Staat ab, in dem der Rentner sich aufhält. Deutsche, Angehörige der EU-Staaten sowie Angehörige von Vertragsstaaten erhalten ihre Rente grundsätzlich ungekürzt ins Ausland gezahlt.

Bei der Riester-Rente fordert das Finanzamt Riester-Zulagen und auch die Steuervorteile bei einem Umzug ins Ausland zurück. Die Fördergelder sind jedoch nicht auf einen Schlag zurückzuzahlen. Vielmehr erfolgt hier ein Abschlag von 15 Prozent auf die monatliche Rentenzahlung, und zwar solange, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Die Zinserträge aus der Spar- sowie der Rentenphase bleiben hingegen vollständig erhalten.



Wer seine Rente für das Ausland beantragen will, kann dies bei einem Rentenversicherungsträger des Wohnstaates, unmittelbar bei der Deutschen Rentenversicherung oder im "vertragslosen" Ausland (Länder, die kein EU-Mitglied bzw. Vertragsstaat sind) sollte der Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung, zum Beispiel bei einer Botschaft oder einem Konsulat, gestellt werden, da dort bestimmte Personenstandsdaten gleich mit beglaubigt werden können. Von dort wird der Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland weitergeleitet.

Weitere Informationen zur Rente im Ausland und Adressen zur Beratung sind im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter 0800 1000 4800 zu finden.

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