Die telefonische anwaltliche Erstberatung des Rechtsschutzversicherers ARAG hat mit der Note 1,55 vom TÜV Saarland das Zertifikat "gut" für ihre Beratungsqualität erhalten. Eigenen Angaben zufolge hat sich die ARAG als erster Rechtsschutzversicherer einer Zertifizierungsprüfung des TÜV unterzogen. Dabei ist die telefonische anwaltliche Erstberatung des ARAG Rechtsnavigators vom TÜV Saarland mit der Note 1,55 bewertet worden. Damit hat die ARAG nun das Recht, das Prüfsiegel "TÜV Service tested" in seiner Werbung zu verwenden.
Die telefonische Erstberatung ist der zentrale Baustein des ARAG Rechtsnavigators, mit dem die ARAG sie im Oktober 2005 als festen Vertragsbestandteil in einem geschlossenen Tarif auf dem deutschen Markt einführte. Die Beratung gilt dabei für alle privaten Lebensbereiche der Kunden - auch für solche, die nicht mitversichert oder nicht versicherbar sind.
"Wir freuen uns über diese exzellente Bewertung.“ erklärte Dr. Jan-Peter Horst und betonte, dass er damit die neue Produkt- und Leistungsphilosophie seines Unternehmens bestätigt sieht. Insgesamt wurden im Rahmen der Qualitätsprüfung durch den TÜV mehr als 1000 ARAG Rechtsnavigator-Kunden, die eine telefonische Erstberatung in Anspruch genommen hatten, von einem unabhängigen Meinungsforschungsinstitut zu ihren Erfahrungen befragt. Dabei äußerten sie sich sehr zufrieden mit den erbrachten Leistungen. Vor allem die starke emotionale Entlastung nach einer telefonischen Erstberatung wurde von den Kunden als äußerst positiv bewertet.
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