Tuning-Maßnahmen der Versicherung melden 

Wer sehr Fahrzeug mit sogenannten Tuning-Maßnahmen aufmotzt, sollte die Maßnahmen auch der

Kfz-Versicherung melden. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hin. Wird dies versäumt,

ist der Schutz der Kaskoversicherung weg und der Tuning-Spaß kann bei

einem Unfall schnell zu einem teuren Vergnügen werden. In der Regel

bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen.



Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche

Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine

"Obliegenheitsverletzung", für die es im Fall des Falles keine Entschuldigung gibt. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.



Wer sicher gehen will, sollte sich vor einer geplanten Umrüstaktion Rat

bei einem Sachverständigen einholen, rät der GTÜ. So werden unnötige Kosten und

Stress vermieden.

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