Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), räumt mit einem verbreiteten Irrtum auf. Viele glauben, wenn sie mit Flip-Flops am Steuer einen Unfall verursachen, zahlt ihnen die Kfz-Versicherung nichts. "Das ist falsch", sagt Blunck.
Anders als bei Berufskraftfahrern gibt es für private Fahrer keine Vorschrift, welche Schuhe sie beim Autofahren tragen dürfen. Ob die Kfz-Versicherung im Schadensfall zahlt, ist also nicht von der Art der getragenen Schuhe abhängig. Trotzdem ist das Fahren mit Sandaletten oder Flip-Flops nicht ungefährlich. Der Fuß rutscht leichter vom Pedal, und dünne Riemchen könnten sich in den Pedalen verfangen.
Wer einen Unfall verursacht, kann auf die Kfz-Haftpflichtversicherung zählen, wenn es um die Forderung des anderen Unfallbeteiligten geht. Die Vollkasko-Versicherung ist für den Schaden am eigenen Fahrzeug zuständig. Zwar könnte der Versicherer versuchen, das Fahren mit lockerem Schuhwerk für "grob fahrlässig" zu erklären und deshalb nicht oder nur anteilig zu zahlen. Doch die BdV-Chefin gibt Entwarnung: "Wir kennen kein Gerichtsurteil, in dem das Flip-Flop-Tragen als grob fahrlässig bewertet worden wäre.“