VdK erwägt Verfassungsbeschwerde 

Der Sozialverband VdK will gegen die Mehrbelastung der Rentner durch die Gesundheitsreform 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger dem Tagesspiegel. Das Bundessozialgericht hatte zuvor die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Rentner um 0,45 Prozent ab dem 1. Juli 2005 für verfassungsgemäß erklärt. Damit will sich Hirrlinger nicht abfinden: "Sobald die Begründung des Gerichts vorliegt, werden wir diese ausgiebig prüfen", sagte er dem Tagesspiegel. "Wenn wir eine Chance sehen, werden wir auf jeden Fall Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben."

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