Verbraucherfreundlicher "Beipackzettel" gefordert 

Der Gesetzgeber hat die Versicherungsgesellschaften ab dem 1. Juli 2008 verpflichtet, in kurzer Form über alle wesentlichen Daten eines Versicherungsangebotes zu informieren.

Das Produktinformationsblatt für Versicherungen, quasi der Beipackzettel, sollte im „Baukastenprinzip“ aufgebaut sein, fordert der Bund der Versicherten (BdV) anlässlich der Einführung dieses neuen Informationsinstruments. Lilo Blunck, BdV-Vorstandsvorsitzende: "Wir haben dazu im Herbst vorigen Jahres dem Bundesjustizministerium konkrete Vorschläge gemacht."

Der Verbraucher sollte in wenigen Augenblicken erfassen können, was er von dem angestrebten Vertrag erwarten kann, fordert der BdV weiter. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus sollte sich das Produktinformationsblatt nach Auffassung des BdV in zwei wesentliche Teile gliedern und so die Möglichkeit der Vergleichbarkeit herstellen: Enthalten sein sollten erstens "Obligatorische Leistungen" und zweitens "Optionale Leistungen".

In diesen beiden Übersichten, die tabellarisch aufgebaut sind, erkennt der Interessent sofort die versicherten Leistungen und die daraus resultierenden Prämien. Die optionalen Leistungen beschreiben präzise, was er zusätzlich "mitbestellen" kann und was das kostet. "Weniger ist meistens mehr", betont die BdV-Chefin, "denn bekanntlich vermitteln mehr Wörter nicht gleich mehr Inhalt." Auch die in der Versicherungsbranche gern gepflegte Juristensprache ist in diesem Fall selten hilfreich. Lilo Blunck: "Hoffentlich gelingt es, die ‚Beipackzettel’ so zu gestalten, dass sie nicht – wie bisher die Versicherungsbedingungen – die Wirkung einer Schlaftablette haben."



Für mehr Transparenz soll der Kostenausweis in Euro bei Lebens- und Krankenversicherungen sorgen. Verbraucher sollten aber nicht den Fehler machen, sich dadurch vom Kleingedruckten und der Qualität der Gesellschaft ablenken zu lassen. Dieser Kostenausweis berücksichtigt ohnehin nicht sämtliche Kosten. Um die Transparenz von Altersvorsorgeprodukten voranzubringen, schlägt der BdV eine Kennzahl vor, die eine Vergleichbarkeit mit Anlageformen über den Versicherungssektor hinaus ermöglicht.

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