Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Klage gegen diverse Rechtsschutzversicherer wegen intransparenter und benachteiligender Vertragsklauseln eingereicht. Schon im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Klauseln in den Policen intransparent seien und die Kunden benachteiligen würden. Damals entzog sich allerdings die beklagte Rechtsschutzversicherung einer gerichtlichen Entscheidung, da sie den Anspruch des Kunden noch vor dem Urteil der Richter anerkannte.
Laut Vertragsklausel hat der Versicherungsnehmer "alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte". Verstößt ein Kunde gegen die Klausel, kann er je nach Verschuldensgrad den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Verträge der Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und Jurpartner sollen diese oder eine ähnliche Formulierungen in den Verträgen enthalten.
Da in der Folgezeit kein Versicherer die Klauseln überarbeitet, hat die Hamburger Verbraucherzentrale 17 Rechtsschutzversicherer abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung gaben die Versicherer nicht ab, so dass die Verbraucherschützer nun vor Gericht zogen.
Foto: © Fineas/FOTOLIA
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr