Im Urlaub kümmern sich oft Freunde oder Nachbarn um Briefkasten, Pflanzen und Haustiere des Urlaubers. Die nett gemeinte Geste kann ganz schnell zum Problem werden, wenn der nette Nachbar einen Schaden anrichtet. Die sich hier stellende Haftungsfrage ist laut dem Versicherer HUK-Coburg gar nicht so schwer zu beantworten.
Im Normalfall
gilt, wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Doch
keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der Nachbar dem
Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei
fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung
nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.
Rein
rechtlich betrachtet, ist auch die Versicherung nicht verpflichtet
Schadenersatz zu leisten, denn ihr Versicherungsnehmer haftet nicht.
Doch etliche Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, zahlen.
Sie haben in ihren Bedingungen eine Klausel, die besagt, dass sie für
fahrlässig angerichtete Gefälligkeitsschäden aufkommen. Wer um eine solche Gefälligkeit gebeten wird, sollte vorher in den Versicherungsbedingungen seiner Police nachlesen, ob ein entsprechender Verzicht auf den Haftungsausschluss bei Gefälligkeitshandlungen enthalten ist.