Versicherer verzichtet auf "Verjährung" 

Im Streit um Verjährungsfristen bei Kündigungen von Kapitallebensversicherungen hat der Bund der Versicherten (BdV) einen ersten Teilerfolg errungen. Der BdV hat mehrere Musterklagen angestrengt, mit den verhindert werden soll, dass sich Versicherungen bei der Zahlung von Mindestrückkaufwerten auf Verjährungsfristen berufen. Nach Auskunft der Geschäftsführerin des BdV, Lilo Blunck, hat einer der beklagten Versicherungsgesellschaften jetzt eingelenkt.

Drei Musterklagen gegen Lebensversicherer hat der BdV angestrengt. Die Gesellschaften hatten nach vorzeitiger Kündigung unter Berufung auf Verjährung Nachzahlungen an frühere Kunden abgelehnt. Die erste beklagte Versicherungsgesellschaft hat jetzt dem Gericht erklärt " ...dass wir nach erneuter Prüfung der Angelegenheit auf die Einrede der Verjährung verzichten." Der Kunde bekommt deshalb das ihm zustehende Geld aus dem errechneten Mindestrückkaufswert. Welche Versicherungsgesellschaft die Erklärung abgeben hat, teilte der BdV vorerst nicht mit.

Der BdV ist sicher, auch die anderen Fälle mit Hilfe der Gerichte erfolgreich abschließen zu können. Hintergrund des Streits: Wer seinen Vertrag einer kapitalbildenden Lebensversicherung in den ersten Jahren der Laufzeit gekündigt hatte, konnte bisher nur mit wenig oder gar keiner Rückzahlung rechnen. Die Gesellschaften strichen in dieser Zeit zu Lasten ihrer Kunden hohe Abschlussprovisionen ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf Initiative des BdV im Oktober 2005 diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben.

Der BGH urteilte, dass Versicherte bei Kündigung mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten für Todesfallschutz bekommen müssen. Die Versicherer beriefen sich auf eine fünfjährige Verjährungsfrist und verweigerten Nachzahlungen, wenn die Kündigungen bereits länger zurücklagen.

"Die Verjährungsfrist hat nach unserer Auffassung nicht im Folgejahr der Kündigung, sondern erst nach der Veröffentlichung des BGH-Urteils begonnen. Die Frist hat mithin erst am 31.12.2005 zu laufen begonnen", so Lilo Blunck. Wer mit seiner Versicherungsgesellschaft wegen angeblicher Verjährung bereits jetzt Probleme habe, könne sich an den BdV wenden, so Blunck weiter. Der BdV gehe für seine Mitglieder notfalls auch durch alle Gerichtsinstanzen.

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