Der heutige 10.10.2010 wird für viele Heiratswillige als Datum für die Hochzeit auserkoren worden sein. Die Zurich Versicherung hat das Datum zum Anlass genommen, um die beliebtesten Hochzeitsstreiche einem Risikocheck zu unterziehen.
Brautentführung
Bei der Brautentführung warnt der Versicherer davor, die Braut in alkoholosiertem Zustand zu kidnappen. Die Entführer sollten unbedingt beachten, dass der Fahrer des "Fluchtfahrzeugs" nüchtern ist - sonst drohen nicht nur der Führerscheinentzug sondern auch schlimme Unfälle. Und auch für den suchenden Ehegatten gelten in dieser "besonderen Notsituation" selbstverständlich weiterhin die Straßenverkehrsordnung und die Promillegrenze, so die Versicherung.
Präparation der Hochzeitssuite
Das angesägte Ehebett Luftballons statt Matratzen unter der Tagesdecke oder angesägte Bettfüße sollen manche Hochzeitsnacht noch unvergessener machen. Schmeißt sich das Brautpaar aber mit leidenschaftlichem Schwung aufs Bett, kann nicht nur das Bettgestell leiden, auch Fliesen, Laminat oder Parkettboden können stark beschädigt werden. Fehlt sogar die abfedernde Matratze können sich im schlimmsten Fall Braut und Bräutigam bei einem unglücklichen Aufprall schwer und sogar lebensgefährlich verletzen.
Wasserbecher in der Wohnung
Die randvoll gefüllten Wasserbecher, die dem Brautpaar den Weg ins Schlafzimmer erschweren sollen, brandmarkt der Versicherer als Gefahr für die Bausubstanz. Der Inhalt der umgeworfenen Becher könne Parkett und Laminat beschädigen oder gar in Stromleitungen eindringen.
Fragt man wegen des Hochzeitsspaßes einen Versicherer, so wird das Ganze wohl ziemlich spaßfrei enden. Aber wer befragt in Sachen Spaß schon einen Versicherer?!
Foto: © S. Hofschläger/PIXELIO
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