Versicherer wehrt sich gegen Gesundheitsreform 

Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform müssen private Krankenversicherungen Personen ohne Versicherungsschutz aufnehmen und sie zumindest im Standardtarif versichern. Die Continentale Versicherung stemmt sich einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge als erste private Krankenkasse gegen die umfassende Kostenübernahme für Nichtversicherte. Die Versicherung nimmt Nichtversicherte zwar auf, zahlt jedoch für bereits begonnene Behandlungen nicht.

Gegenüber der FTD begründete der Vorstandsvorsitzende der Continentale, Rolf Bauer, das Vorgehen mit einer Verpflichtung gegenüber den Bestandskunden. "Wir können die Nichtversicherten nicht besser stellen als unsere anderen Kunden", sagte Bauer der FTD. Man werde, so Bauer weiter, die gesetzlichen Vorgaben der Gesundheitsreform erfüllen. Danach müssen Nichtversicherte zum Standardtarif aufgenommen werden und Risikozuschläge für Vorerkrankungen dürfen nicht erhoben werden. Darüber hinaus will die Continentale aber nicht gehen, denn bei Privatversicherten ist es üblich, dass die Leistungspflicht des Versicherers erst drei Monate nach Vertragsschluss eintritt.

Dem Bericht zufolge kommen die Anträge auf Versicherungsschutz überwiegend von Empfängern von Sozialleistungen. Die Ämter, die für die Kostenübernahme zuständig wären, verweisen die Patienten auf die seit dem 1. Juli bestehende Möglichkeit, sich privat zu versichern. Bei den meisten Anfragen handelt es sich um Fälle, in denen eine akute Behandlung notwendig ist. Dass sich jemand vorsorglich um einen Versicherungsschutz kümmert, sei eher die Ausnahme.

Die Continentale ist bislang die einzige Versicherung, die den Kostenübernahme bei bereits begonnenen Behandlungen verweigert. Andere Versicherer, wie die Debeka, die DKV und die Allianz, zahlen eigenen Angaben zufolge vom ersten Tag an. Auch bereits begonnene Behandlungen werden dabei berücksichtigt. Dies entspricht auch einer Empfehlung des Dachverbandes der privaten Krankenversicherer, wonach auf Wartezeiten bei Nichtversicherten verzichtet werden soll. Gleichwohl hält auch der Verband die Gesundheitsreform für verfassungsrechtlich bedenklich, will das aber nicht am Problem der Nichtversicherten aufhängen, so eine Verbandssprecherin.

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