Wer sich in Zukunft als Versicherungsmakler beruflich betätigen will, benötigt aller Voraussicht nach eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Bislang benötigten Versicherungsmakler keine derartige Erlaubnis. Darüber hinaus müssen sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dies sind die Kernpunkte eines Gesetzes, dass der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen hat. Mit der Neuregelung sollen die Rechte von Verbrauchern stärker geschützt werden.
Bei den IHK sollen künftig Register geführt werden, die Aufschluss darüber geben, ob und für welche Tätigkeiten die Makler zugelassen sind. Einen Anspruch auf Zulassung wird es aber nicht uneingeschränkt geben. Die zuständige IHK kann eine Zulassung verweigern, wenn es Zweifel an der Zuverlässigkeit des Maklers gibt. Indizien hierfür sind etwa rechtskräftige Verurteilungen wegen Diebstahl, Urkundenfälschung oder Hehlerei. Darüber hinaus stellt das Leben „in ungeordneten Vermögensverhältnissen“ einen Versagungsgrund dar.
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