So langsam und allmählich sollte es wieder wärmer werden und mit den ersten Sonnenstrahlen werden auch die Cabrios aus ihren Winterquartieren gerollt. In diesem Zusammenhang macht der Bund der Versicherten (BdV) darauf aufmerksam, dass der Open-Air-Spaß ist schnell getrübt wird, wenn es zum Schaden am Cabrio kommt und der Kfz-Kaskoversicherer nicht zahlen will.
In vielen Fällen ist die Weigerung des Versicherers sogar berechtigt. Bei einem unerwarteten Platzregen etwa, der das Wageninnere mit Wasser füllt, muss der Versicherer nicht zahlen. Schließlich liegt nach Verständnis der Versicherung keine "Überschwemmung" vor. Cabrios haben am Heck meist nur ein Kunststoffenster, dass bei Beschädigungen unter Umständen auch selbst gezahlt werden muss. Versichert ist nur Glasbruch mit der Betonung auf Glas. Auch bei Vandalismusschäden, wie einem aufgeschlitzen Dach, ist der Versicherer nicht in der Pflicht, wenn man nur einen Teilkaskotarif hat.
Bei Diebstahlschäden gilt: Egal ob das Cabrio gerade "oben ohne" oder geschlossen ist – nur der Diebstahl von fest ein- oder angebauten oder verschlossen mitgeführten Teilen ist versichert. Dazu zählt auch das Radio. Werden Gegenstände wie Sonnenbrillen oder CDs entwendet, gibt es kein Geld. Ein Tipp des BdV: Fragen Sie Ihren Hausratversicherer, ob er für den Diebstahl aufkommt. In manchen Policen ist nämlich der Einbruchdiebstahl aus einem Kfz mitversichert.
Ob das Verdeck beim Parken offen bleiben kann, hängt von Dauer und Abstellplatz ab. Fenster sowie Türen sollten immer geschlossen und das Lenkradschloss eingerastet sein. Ist es dunkel oder steht das Cabrio in einer einsamen Straße, sollte das Dach geschlossen werden. Das empfiehlt sich auch im Ausland.