Ein Versicherungsvertreter, die Meldungen seiner Kunden an den Versicherer per Telefon aufnimmt und sie dann anschließend aus Kundenfreundlickeit selbst unterschreibt, macht sich unter Umständen strafbar. Darauf weist der "Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute" in seiner aktuellen Ausgabe hin.
Ein Versicherungsvertreter betreut seine Kunden heutzutage vorwiegend per Telefon. Dabei nimmt er Schadensmeldungen, aber auch die Versicherungsanträge der Kunden entgegen. Oft füllt er auch die Antragsformulare selbst aus, um die Sache im Interesse des Kunden zu beschleunigen. Dabei kommt es auch schon mal vor, dass er die Formulare eigenhändig mit dem Namen des Versicherungsnehmers unterschreibt und an den Versicherer schickt.
Eine solche "kundenfreundliche" Vorgehensweise kann für den Vertreter fatale Folgen haben. Wie der Wirtschaftsdienst mitteilt, wird der Versicherer in solchen Fällen nicht nur den Vertretervertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, regelmäßig wird dem Vertreter auch eine Strafanzeige drohen.
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