Geht es nach dem Europäischen Gerichtshof, könnte die gesetzlichen Renten abmildern. Hiervon seien Grenzarbeitnehmer genauso betroffen, wie in Deutschland steuerpflichtige Arbeitnehmer, begründet die Kommission ihre Rechtsauffassung. Auch die Grenzgänger führen nämlich Rentenbeiträge ab und haben einen Anspruch auf Rentenzahlung.
Auch Wohn-Riester soll gegen EU-Recht verstoßen
Auch den Umstand, dass mit dem sogenannten Wohn-Riester nur in Deutschland gelegene Immobilien gefördert werden, sieht die EU-Kommission als diskriminierend an. Die Regelung mache es Grenzarbeitnehmern unmöglich, ihr angespartes Kapital für eine im nahen Ausland gelegene Wohnung zu verwenden. Gerade bei Grenzarbeitnehmern sei eine derartige Wohnungslage nicht ungewöhnlich.
Der Generalanwalt beim EuGH, Ján Mazák, hat dem EuGH nun ein Rechtsgutachten vorgelegt, das sich der Rechtsauffassung der EU-Kommission anschließt. Hieran ist der Gerichtshof zwar nicht gebunden, er folgt den Gutachten in aller Regel jedoch. Ein Urteil soll erst im Sommer gefällt werden.
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