Künftig sollen Patienten, die die Praxisgebühr nicht zahlen kräftig zur Kasse gebeten werden. Laut Berliner Zeitung bereitet das Bundesgesundheitsministerium derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Hartnäckige Zahlungsverweigerer sollen künftig zusätzlich zur ausstehenden Praxisgebühr mindestens 70 Euro zahlen. Die Gesetzesänderung soll Mitte des Jahres in Kraft treten, aber nicht rückwirkend gelten.
Um die Praxisgebühr einzutreiben, bleibt den Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit nur der Gang zum Sozialgericht. Da das Sozialgerichtsverfahren für den Bürger gerichtskostenfrei ist, konnten die Kosten nicht an die säumigen Zahler weitergegeben werden.
Zukünftig soll die Praxisgebühr nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren vor einem Amtsgericht geltend gemacht werden können. Ein rechtskräftiger Mahnbescheid kann dann vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Inklusive Verwaltungs- und Gerichtskosten können so schnell rund 70 Euro anfallen. Muss der Gerichtsvollzieher vollstrecken, kostet das noch einmal rund 20 Euro extra.
Im Mahnverfahren kann der säumige Zahler allerdings Einspruch einlegen. Das anschließend geführte Verfahren landet dann zwar wieder vor dem Mahngericht, soll aber für den Schuldner kostenpflichtig werden, wenn das Gericht feststellt, dass es keinen Grund für die Zahlungsverweigerung gab.
"Die Gesetzesänderung entspricht unserer Forderung", sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler der Berliner Zeitung und begrüßte die Pläne der Gesundheitsministerin. "Sie ist ein Beitrag zur Patientengerechtigkeit, weil verhindert wird, dass einige Wenige das Solidarsystem zu Lasten der ehrlichen Zahler ausnutzen", betonte der KBV-Chef.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr