Ab dem 1. April dürfen Krankenkassen neue Wahltarife anbieten. Neben Selbstbehalttarifen erlaubt das Sozialgesetzbuch ab diesem Datum auch Kostenerstattungs- und Zuwahltarife für homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel. Wer jetzt einen Wechsel der Krankenkasse plant, sollte abwarten, bis vergleichbare und nachprüfbare Angebote vorliegen. Darauf weist die AOK Bayern hin.
Wer jetzt die Krankenkasse wechselt, verbaut sich am Ende den Einstieg in attraktivere Wahltarife. Denn der Wechsler ist 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden, bei Abschluss eines Wahltarifs sogar drei Jahre. Die Rückkehr in einen vorteilhafteren Tarif der gekündigten oder einer anderen Krankenkasse ist also nicht möglich.
Erst nach der Einführung konkreter, überprüfbarer Angebote sind aussagekräftige Vergleiche über Einsparungen und Leistungen möglich, so die AOK Bayern.
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