Vorruheständler dürfen nicht unbegrenzt verdienen 

Rentner, die noch nicht 65 Jahre alt sind und neben ihrer Rente

einen Mini-Job mit einem monatlichen Gehalt von 400 Euro (brutto)

ausüben, müssen mit einer Reduzierung ihrer Rente rechnen. Grund sind

die Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung.

Altersrentner unter 65 Jahre sowie Bezieher einer Rente wegen

voller Erwerbsminderung können neben ihrer Rente monatlich 350 Euro

(brutto) hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Reduzierung ihrer

Rente kommt. Zweimal im Jahr darf unter bestimmten Voraussetzungen

der Hinzuverdienst auch das Doppelte betragen, also 700 Euro

(brutto).

Üben Rentner einen Minijob mit einem Gehalt von 400 Euro aus,

überschreiten sie die zulässige Hinzuverdienstgrenze. Die Folge: Die

Rente wird gekürzt. Die verminderte Rente und das Einkommen aus dem

400-Euro-Job können dann sogar niedriger sein als die ungekürzte

Rente plus zulässigem Hinzuverdienst bis 350 Euro.

Ruheständlern, die noch arbeiten wollen, wird empfohlen, sich vor

einer Beschäftigungsaufnahme stets zu informieren. Kostenlose

Beratung bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen

Rentenversicherung. Adressen und weitere Informationen erhalten Sie

kostenfrei unter 0800 10004800.

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