Viele Studenten nutzen die Ferienzeit, um ihren Geldbeutel mit einem Ferienjob aufzubessern. Zwar sind Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung, Ausnahmen bestehen jedoch bei den so genannten Aushilfsjobs. Diese sind auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr befristet und für den Studenten wie für den Arbeitgeber abgabefrei. Darauf weist der Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Werden diese Zeitgrenzen im laufenden Kalenderjahr überschritten, tritt die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein. Dann ist ein Minijob auf 400 Euro-Basis empfehlenswert, der für den Studenten wiederum versicherungsfrei ist. Studenten, die zwischen 400 Euro und 800 Euro monatlich verdienen, liegen in der so genannten Gleitzone der Rentenversicherung. Der Student muss hier nur einen reduzierten Arbeitnehmeranteil zahlen.
Bei jemanden, der dauerhaft mehr als 400 Euro im Monat verdient, wird geprüft, ob das Studium noch im Vordergrund steht. Das ist nur dann der Fall, wenn der Student höchstens 20 Stunden in der Woche arbeitet. Wird diese Zeitgrenze überschritten, wird er versicherungspflichtig in den Zweigen der Sozialversicherung.
Passiert während der Arbeit ein Unfall, sind Studenten wie alle Arbeitnehmer in Deutschland durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Auch auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle sind Studenten gesetzlich unfallversichert. Dabei kommt es nicht auf die Dauer der Beschäftigung oder die Höhe der Bezahlung an, erklärt die Berufsgenossenschaft VBG.
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