Wertgegenstände fallen nur begrenzt unter den Schutz der Hausratversicherung. Das musste ein Mann feststellen, dem ein Silberbesteck im Wert von 15.000 Euro gestohlen wurde. Das Kammergericht Berlin entschied, dass der Besitzer das Besteck gesondert hätte versichern müssen. Den Fall schildert das Internetportal Guter-Rat.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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