Zertifikat-Rente geht in neue Runde 

Die NÜRNBERGER Versicherung legt ihre zertifikatgebundene Rentenversicherung neu auf. Beim NÜRNBERGER VermögensPlan 2019/1 wird ein Einmalbeitrag -

mindestens 5.000 EUR - in einem Zertifikat der HSBC-Bank auf den europäischen

Aktienindex Dow Jones EURO STOXX 50® angelegt. Er liefert am Ende

seiner Laufzeit nach 12 Jahren eine garantierte Mindestleistung,

deren Höhe am 24. Mai 2007 festgeschrieben wird.

Am 1. Juni 2019 erhält der Anleger entweder die festgeschriebene

Mindestleistung, die nach Markteinschätzung Anfang Januar 2007

zwischen 125 und 140 Prozent des Einmalbeitrages beträgt, oder den

gezahlten Einmalbeitrag plus 100 Prozent der mittleren jährlichen

Kursentwicklung des Dow Jones EURO STOXX 50® Index. In den letzten

zwölf Jahren (Stichtag jeweils 1. Januar) hatte sie 143,05 Prozent

betragen. Damit wären aus am 1. Januar 1995 angelegten 30.000 EUR

nach zwölf Jahren 72.915 EUR geworden.

Erreicht oder überschreitet der Kurs des obigen Index während der

Laufzeit von 12 Jahren mindestens einmal 8.000 Punkte, erhält der

Anleger am 1. Juni 2019 zusätzlich einen Bonus von 10 Prozent des

Einmalbeitrags. Durch die Verbindung mit einer Rentenversicherung erhält der Kunde nach Ablauf der Aufschubdauer - also frühestens ab 1. Juni 2019 -

eine lebenslange Rente. Auch eine Kapitalauszahlung ist möglich. Bei

Versicherungsdauern über zwölf Jahren wird das Geld nach Ablauf des

Zertifikats in einem vom Kunden wählbaren Investmentfonds angelegt.

Im Todesfall während der Laufzeit des Zertifikats zahlt die

NÜRNBERGER an den Bezugsberechtigten den Wert des Zertifikats zurück,

mindestens aber den eingezahlten Betrag.



Da der NÜRNBERGER VermögensPlan 2019/1 eine aufgeschobene

Rentenversicherung ist, werden Kapitalauszahlungen aus Verträgen, die

nach dem 60. Lebensjahr enden und mindestens zwölf Jahre gelaufen

sind, nur zur Hälfte besteuert. Bei einer Direktanlage in ein

entsprechendes Zertifikat müssten die Erträge dagegen voll versteuert

werden. Wählt der Kunde die lebenslange Rente, ist nur der

Ertragsanteil zu versteuern. Erträge während der Aufschubdauer sind

nicht zu versteuern, auch Todesfall-Leistungen sind

einkommensteuerfrei, so die NÜRNBERGER.



Die offizielle Zeichnungsfrist hat bereits begonnen und endet am 24. Mai 2007.

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