Zum heutigen Valentinstag werden sich Männer wie Frauen vorgenommen haben, ihre(n) Liebste(n) mit Blumen oder Ähnlichem zu überraschen. Wer gleich Ernst machen und heiraten will, sollte, bei aller Romantik, auch den Rat des Bundes der Versicherten (BdV) beherzigen. Den Verbraucherschützern zufolge sollte das Paar noch bevor die Hochzeitsglocken verklungen sind einen Blick in den Versicherungsordner werfen. "Es gibt eine ganze Reihe von Änderungen und Verbesserungen, die mit der Eheschließung verbunden sind", sagt Lilo Blunck, die Vorstandsvorsitzende des BdV: "Deshalb am besten das Thema lange vor dem Ereignis in Angriff nehmen."
Gern und häufig vergessen wird laut BdV die Änderung des Bezugsrechtes einer Lebensversicherung. Hier empfiehlt es sich, dass die Partner sich gegenseitig absichern. Richtig Geld sparen können die Verliebten, wenn beide eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Die jüngere Police kann das Paar nämlich wegen "Eheschließung" kündigen. Es gibt natürlich Ausnahmen. Die gelten etwa, wenn einer von beiden eine so genannte "Single-Versicherung" abgeschlossen hat.
Die neue Zweisamkeit hat möglicherweise auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Beispielsweise wenn eine Police nur einen bestimmten Nutzerkreis vorsieht. Vorsorglich sollten sich die Partner jeweils beim anderen als Fahrer eintragen lassen. Bevor der Bräutigam seine Liebste über die Schwelle hebt, sollte die Frage nach der Hausratversicherung beantwortet sein. Haben beide eine, ist eine überflüssig. Anzustreben wäre eine gemeinsame Hausratversicherung, die an den neuen Haustand angepasst worden ist.
Kündigungsrecht haben die Eheleute auch bei ihren Rechtsschutzversicherungen. Sie können jene mit dem geringeren Umfang kündigen und nur noch eine gemeinsame nutzen. Nach dem soeben in Kraft getretenem neuen Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer die Kündigung oder Reduzierung eines Vertrages akzeptieren. Mehr noch: Er hat sogar zu viel bezahlte Beiträge zu erstatten. Übrigens: Ändert sich durch die Heirat der Name, müssen alle Policen korrigiert werden.
Brautpaare sollten vor der Hochzeit nachschauen, ob für sie eine Aussteuerversicherung abgeschlossen wurde. Die wird mit der Trauung fällig. Der Erlös kann die Hochzeit finanziell unterstützen. Prüfen sollte das Paar zudem, ob es auf eine Auslandsreise-Krankenversicherung zurückgreifen kann – die wäre interessant für die Hochzeitreise.