Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch
eingeschränkt arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen
Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen
Erwerbsminderung. Diese ist, je nachdem, wie lange man täglich noch
arbeiten kann, unterschiedlich hoch.
"Versicherte, die nur noch zwischen drei und weniger als sechs
Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung. Und diese ist auch nur halb so hoch wie die Rente
wegen voller Erwerbsminderung. Daneben können und sollen Rentner im
Rahmen ihres noch bestehenden Leistungsvermögens eine Teilzeitarbeit
ausüben", sagt Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Versicherten, die aus
medizinischer Sicht nur noch weniger als drei Stunden täglich
arbeiten können, steht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu.
Anspruch auf die volle Rente wegen Erwerbsminderung haben auch
Versicherte, die zwar zwischen drei und sechs Stunden täglich
arbeiten können, aber keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz
finden. Wer täglich sechs Stunden und mehr arbeiten kann, erhält
keine Rente; dies selbst dann nicht, wenn er wegen gesundheitlicher
Einschränkungen keinen Arbeitsplatz findet. Ob teilweise oder vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wird von einem Arzt und gegebenenfalls
weiteren ärztlichen Gutachtern im Auftrag der Rentenversicherung
festgestellt und in täglichen Arbeitsstunden, bezogen auf
die Fünftagewoche, gemessen.
Als Maßstab gilt die Leistung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es kommt nicht mehr wie früher darauf an, welchen Beruf
der Versicherte erlernt und ausgeübt hat. Auch spielt es keine Rolle
mehr, ob eine andere Tätigkeit zumutbar ist. Die frühere
Berufsunfähigkeitsrente - und der damit verbundene Berufsschutz -
existiert nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961
geboren sind.
Ansprüche auf Rentenzahlungen wegen einer Erwerbsminderung können nur von Versicherten geltend gemacht werden, die in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre pflichtversichert waren und insgesamt mindestens fünf Jahre versichert gewesen sind.