Hartz IV: Bundesrat nickt Schonvermögen ab 

Der Bundesrat hat der Verdreifachung des Schonvermögens bei Hartz IV zugestimmt. Damit steht fest, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II), dem sogenannten Hartz IV, künftig Ersparnisse in Höhe von 750 Euro pro Lebensjahr behalten dürfen. Bisher durften Hartz-IV-Empfänger 250 Euro pro Lebensjahr behalten. Unter diese Regelungen fallen Vermögenswerte mit Ausnahme von Hartz-IV-geschützten Produkten wie der Riester-Rente.

Kritiker warnten im Vorfeld vor einem höheren Schonvermögen. Sie befürchten zusätzliche Kosten im Sozialsystem. Eine Erhöhung des Freibetrages um das Dreifache könnte älteren Arbeitnehmern außerdem einen Anreiz bieten, Hartz IV für den Übergang in die Rente zu nutzen. Die Erhöhung des Schonvermögens hatten CDU/CSU und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen beschlossen.

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