Digitale Steuerkarte: Risiken beim Datenschutz 

Auch wenn die digitale Lohnsteuerkarte das Steuerverfahren vereinfacht, sieht Rechtsanwalt Alexander Busch erhebliche Risiken beim Datenschutz. Im Interview mit der "Financial Times Deutschland" moniert Busch, dass die Bürger zu spät über die Umstellung informiert wurden.

2011 geben die zuständigen Gemeinden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr aus. Die alte Karte aus 2010 bleibt weiterhin gültig, bis 2011 das elektronische Lohnsteuerverfahren unter dem Titel Elsterlohn II starten wird. Busch kritisiert, dass die Arbeitgeber zu spät und zu lasch darauf hingewiesen wurden, dass die aktuelle Lohnsteuerkarte nicht wie üblich am Jahresende vernichtet werden darf. 

Bei Kartenverlust kann Arbeitnehmer in eine schlechtere Steuerklasse rutschen

"Wenn die Lohnsteuerkarte vernichtet wird und der Arbeitnehmer zu spät reagiert, rutscht er automatisch in die schlechteste Steuerklasse", warnt der Anwalt für Steuerrecht. Dann müsse viel mehr Lohnsteuer abgeführt werden. Die Draufgabe erhielte man schlimmstenfalls erst mit der nächsten Steuererklärung zurück.

Steuerdaten werden künftig zentral gespeichert

Künftig werden alle Informationen über den Steuerzahler zentral gespeichert. Auf die Daten darf laut Busch nur der Fiskus zugreifen. Allerdings befürchtet Busch, dass die betreffenden Gesetze gelockert werden könnten, so dass auch andere Behörden auf die Steuerdaten der Bürger zugreifen könnten. Zudem bemängelt der Rechtsanwalt, dass der frühere Arbeitgeber auf die Daten zugreifen kann, obwohl er dafür nicht berechtigt ist. Derzeit sei das Bundesdatenschutzgesetz nach Buschs Ansicht nicht geeignet, den Datenschutz bei der digitalen Lohnsteuerkarte zu gewährleisten.

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