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Sparkassen und Staatsgarantien 

Sparkassen und Staatsgarantien

Vor allem hinsichtlich der Streichung der Staatsgarantien Mitte 2005 werden die Sparkassen und im besonderen die Landesbanken gezwungen sein, neue Wege zu gehen und Fusionen und Verbundkonzepte vorzubereiten. Der Wegfall der staatlichen Haftungsgarantien für den öffentlich-rechtlichen Bankensektor zwingt die Sparkassen-Finanzgruppe, nach neuen Eigentümerstrukturen zu suchen, um weiterhin überlebensfähig zu bleiben. Hinzu kommen vermehrte Forderungen nach einem Verkauf der kommunalen Kreditinstitute, die die Sparkassen mobilisiert, über mögliche Fusionen nachzudenken.

Den ersten Schritt machten bereits die LBBW und die Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen), die neue Strukturen und Lösungskonzepte umgesetzt haben. Die Landesbank Hessen-Thüringen und die 51 Sparkassen in Hessen und Thüringen sind seit kurzem in dem neu geschaffenen Konzernbereich "Sparkassen-Verbundbank" zusammen geschlossen und stärker miteinander verzahnt.

Kürzlich wurden ebenfalls erste Sondierungsgespräche von Vertretern der Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP) und der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bekannt, die zu einer möglichen Übernahme der LRP führen könnten. Zudem denken die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen über eine mögliche Mega-Fusion nach. Den Fusionsplänen zu Folge sollen die Sparkassen in Köln, Düsseldorf, Leverkusen und Bonn unter Führung der Kölner Bank zum zweitgrößten kommunalen Kreditinstitut zusammen schmelzen.

Die Angst der Sparkassen vor Privatisierungsplänen wurde jüngst noch durch die Forderung des Bundesverbandes deutscher Banken nach einer Branchenkonsolidierung und einer Privatisierung der kommunalen Kreditinstitute befördert.

Mit Zusammenschlüssen und Verbundkonzepten wollen sich die Sparkassen nicht nur für den verschärften Wettbewerb wappnen. Der Wegfall der staatlichen Haftungsgarantien würde einen deutlichen Anstieg der Refinanzierungskosten der Institute bedeuten, den ein Verbund zukünftig abfangen soll. Die Sparkassen sind nun also mobilisiert, ihre Verbesserung der Eigenkapitalrentabilität in den nächsten Jahren anzustreben.

Die Drei-Säulen-Struktur ( Sparkassen, Genossenschaftsbanken und private Geldhäuser) der öffentlich-rechtlichen Institute steht hierbei ebenfalls auf dem Prüfstand und wurde kürzlich erst vom Stralsunder Oberbürgermeister Harald Lastovka angekratzt. Denn die Hansestadt Stralsund will ihre Sparkasse meistbietend verkaufen und prüft, ob der Verkauf der örtlichen Sparkasse an den Meistbietenden rechtlich möglich ist. Somit wäre zum ersten Mal ein öffentlich-rechtliches Institut für einen privaten Investor greifbar.

Auch wenn Lastovka (CDU) sich der Unterstützung seiner Parteichefin Angela Merkel gewiss sein kann, wird sich der Streit auf juristischer Ebene entscheiden. Dem Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Folge kann eine Sparkasse nicht an einen privaten Investor verkauft werden. Dies gilt für die Regelfälle - Stralsund könnte möglicherweise zu einem Ausnahmefall werden.

Was die Spekulationen um die Fusionspläne der vier großen Geschäftsbanken Deutschlands betrifft, so sind hier keine rechtlichen Einwände zu erwarten. Kartellrechtlich wäre eine Mega-Fusion unter den vier Kreditinstituten unbedenklich, da sie zusammen lediglich einen Marktanteil von weniger als 20 Prozent halten und das Gros auf die Landesbanken, Sparkassen und die Genossenschaftsbanken verteilt.

Hinsichtlich ihrer Profitabilität haben die privaten wie auch öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland zu kämpfen. Fusionen scheinen derzeit ein adäquates Mittel zu sein, um weiterhin überlebensfähig zu bleiben, eine angemessene Kapitalausstattung zu halten und die Finanzierung der deutschen Industrie mit Krediten weiterhin zu sichern.


(Dezember 2003)

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