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Ersatz bei Missverständnis und Aktien-Crash 

Brokerage: Ersatz bei Missverständnis

Die Bank haftet auch für Verluste, die durch Missverständnisse entstanden sind. Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth (AZ: 10 O 8034/01) muss die Bank bei überdurchschnittlich hohen Summen prüfen, ob es sich bei der Order um ein mögliches Versehen handelt. In dem entsprechenden Fall hatte ein Entrium-Kunde versehentlich 5.000 Fondsanteile - statt wie geplant Anteile im Wert von 5.000 Mark erworben. Sein Depot wies daraufhin Wertpapiere im Wert von über einer Million Mark auf.

Schadensersatz bei Aktien-Crash?

Es kommt nicht selten vor, dass Aktien einen besonders starken Kursrückgang verzeichnen. Doch auch hier können Anleger auf eine Erstattung der Verluste hoffen. Der Paragraf 45 des Börsengesetzes sieht einen Anspruch auf Schadensersatz vor, wenn im Emissionsprospekt unrichtige und unvollständige Angaben gemacht worden sind. Ist das nachweislich der Fall, können geschädigte Aktionäre binnen einer Frist von sechs Monaten ihre Ansprüche geltend machen.

Bei Aktienverkäufen vor Ablauf der "Lock-up-Frist" kann man möglicherweise auch einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Anteilseigner dürfen Ihre Aktien in diesem Zeitraum aus verschiedenen Gründen nicht verkaufen.

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