Bargeldservice Sicherheit und Verlust 

Bargeldservice

Im In- und Ausland kann an Geldautomaten, Bankschaltern und auch in vielen Hotels Bargeld abgehoben werden. An Geldautomaten genügen Karte und PIN. An Bankschaltern und in Hotels wird meist ein Ausweis oder Pass verlangt. Abheben kann man in der Regel nur eine begrenzte Summe. Die Höchstbeträge schwanken zwischen den einzelnen Karten beträchtlich. Die Gebühren variieren zwischen einem und vier Prozent des abgehobenen Betrages, wobei häufig eine Mindestgebühr (ca. 5 Euro) berechnet wird. 

Sicherheit

Viele Menschen scheuen den Einsatz der Kreditkarte im Internet wegen angeblicher Sicherheitsrisiken. Nur die wenigsten wissen, dass die Risiken bei verantwortungsvollem Umgang mit Karte und PIN für den Kreditkarteninhaber äußerst gering sind.

Wer auf seiner Abrechnung einen fragwürdigen Posten entdeckt, sollte umgehend den Kartenanbieter bzw. die herausgebende Bank darüber informieren. Der Anbieter wird sich mit dem Händler in Verbindung setzen, der seinen Anspruch auf das Geld nachweisen muss. Hierzu muss er beweisen, dass zwischen ihm und dem Kreditkarteninhaber ein Vertrag zustande gekommen ist. Im "normalen" Leben legt man hierzu einfach den von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag vor. Da bei Interneteinkäufen regelmäßig ohne Unterschrift bezahlt wird, kann ein Vertrag häufig nicht nachgewiesen werden. Der Anbieter fordert dementsprechend das Geld zurück und erstattet es dem Kreditkarteninhaber.

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage sollte man mit seiner Karte und der dazugehörigen PIN vorsichtig umgehen. Wenn der Kreditkarteninhaber anderen Personen fahrlässig die Möglichkeit verschafft, an seine Kartennummer und womöglich an die PIN zu gelangen, kann ihm dies bei der Schadensregulierung vom Kreditkartenherausgeber vorgehalten werden. In Einzelfällen bleibt der Kunde dann auf dem Schaden sitzen. Deshalb gilt:
Die Karte nie sichtbar, z.B. im Auto, liegen lassen.
Karte und PIN immer getrennt aufbewahren.
 

Bei Verlust

Wer seine Karte verliert, sollte sie umgehend sperren lassen. Seit dem 01.07.2005 gibt es den einheitlichen Notruf 116 116, unter dem man u.a. auch Kreditkarten sperren lassen kann. Jedoch haben sich noch nicht alle Kreditkartenherausgeber diesem Notrufsystem angeschlossen. Vor einer Reise sollte man sich über die bestehenden Sperrmöglichkeiten und Ansprechpartner beim jeweiligen Anbieter informieren.

Neben der Meldung beim Kartenherausgeber sollte bei einem Verdacht auf Diebstahl o.ä. auch eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dies ist bei einigen Anbietern Voraussetzung für die Erstattung des Schadens.

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